Chlamydien-Infektion

Meldepflicht


Weder die Infektion mit Chlamydia trachomatis noch die Infektion mit Chlamydophila pneumoniae ist meldepflichtig.

Allerdings besteht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG § 6 Abs. 1 Nr. 5b) eine Meldepflicht, wenn zwei oder mehrere gleichartige Erkrankungen an Trachom oder Lymphogranuloma venereum mit einem wahrscheinlich bzw. vermutlich epidemiologischen* Zusammenhang auftreten.

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 7 ist der direkte oder indirekte Nachweis einer akuten Infektion mit Chlamydophila psittaci namentlich meldepflichtig.

* Epidemie = Seuche, Massenerkrankung

Chlamydien-Infektion

Immunisierung


Eine sicherlich wichtige Frage lautet: Wie sieht es mit einer Immunisierung nach der Heilung aus?

Gegen Chlamydia trachomatis oder Chlamydophila pneumoniae erlangt man keine Immunisierung. Hat man dagegen die Chlamydophila psittaci überstanden, ist man über Jahre dagegen immun.

Drei Monate nach Behandlungsabschluss ist bei allen Chlamydien-Behandlungen eine Nachuntersuchung notwendig, um festzustellen zu können, ob die Krankheit ausgeheilt ist.

Problematisch ist die häufig symptomarme bis symptomlose Infizierung, so dass der unerkannte und unbehandelte Infekt nicht nur schwerwiegende Folgeschäden verursacht, sondern auch unbemerkt weitergegeben wird.

Bis zu 70% der Bevölkerung sind mit Chlamydien infiziert. Studien aus England besagen, dass es jährlich weltweit zig Millionen Neu-Infektionen gibt.

Alleine in Deutschland wird die Zahl der Neu-Infektionen auf 300.000 jährlich geschätzt, während in den USA die Schätzung der Neu-Infizierten pro Jahr lt. WHO* sogar bei 4-5 Millionen liegt.

*Weltgesundheitsorganisation

Chlamydien-Infektion

Hygiene


Allgemeine Hinweise

  • Beim Geschlechtsverkehr sollte man nicht auf Kondome oder Dental Damms verzichten.
  • Bei normaler Nutzung von WC und Sauna besteht keine Gefahr, sich mit Chlamydien anzustecken, da die Chlamydien außerhalb des Trägers nicht lange genug überleben.
  • Man kann allgemein davon ausgehen, dass das Geschirr frei von Bakterien und Viren ist, wenn es mit den heutigen Spülmitteln bei 65 °C in der Spülmaschine gespült wird. Spülbürsten können zur Desinfizierung in der Spülmaschine mitgespült werden. Spüllappen wiederum werden in der Mikrowelle (zwei Minute einschalten) desinfiziert.

Hygiene ist relativ und sollte in einem gesunden Maße angewendet werden.

Hygiene, Lebensmittelhygiene, Mundhygiene, Sexualhygiene …