Covid-19, Grippe oder nur eine Erkältung
- Covid-19 durch das Coronavirus Sars-Cov-2
- Corona Hotline
- Telefonseelsorge und Hilfe-Telefon
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
- Covid-19-Arzneimittelkits in El Salvador
- Ivermectin
Aufgabenbereiche von den Behörden des Gesundheitsministeriums, der Stiko, der EMA und der WHO
- Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
- Robert Koch-Institut (RKI)
- Ständige Impfkommission (STIKO)
- Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
- Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Statistik
Genesen – Wissenschaftliche Erkenntnisse
Rund um die Impfung
- Vor und nach der Impfung
- Sport während einer Erkältung oder zu früh danach
- Register für Todesfälle im Sport
Impfkomplikationen
Covid-19 durch das Coronavirus Sars-Cov-2
Covid-19 wird durch das Coronavirus Sars-Cov-2 ausgelöst. Die Symptome sind ähnlich wie die einer Erkältung oder einer Grippe. Deshalb ist Covid-19 nicht einfach von den beiden anderen Erkrankungen zu unterscheiden.
Diese Infektionen können allesamt sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Das hängt unter anderem mit dem Immunsystem und der persönlichen Konstitution zusammen.
Folgende Webseiten enthalten aktuelle Informationen zum Thema Coronavirus Sars-Cov-2 und Covid-19:
- Robert Koch-Institut (RKI)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
- Bundesgesundheitsministerium (BMG)
- Weltgesundheitsorganisation WHO (Tipps auf Englisch)
- 116117.de – Aktuelle Hinweise zum Coronavirus
Corona Hotline Hessen: 0800.555 4 666
9:00 bis 15:00 Uhr (täglich)
bei Fragen zur Gesundheit und Quarantäne
8:00 bis 17:00 Uhr (Mo.-Do.) und 8:00 bis 15:00 Uhr (Fr.)
bei weiteren Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus
Bei einem Verdacht auf Covid-19 – mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 infiziert zu sein:
- Hausarzt anrufen – nicht in die Praxis gehen!!!
- 116 117 anrufen – ärztlicher Notdienst, wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist.
- 112 nur im Notfall anrufen – nicht in die Notaufnahme gehen!!!
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Telefonseelsorge und Hilfe-Telefon
Covid-19 beschäftigt und belastet uns jetzt seit fast zwei Jahren. Ein Lockdown folgt dem nächsten … Es ist Winter. Die Nächte sind lang und dunkel.
Alleine die Jahreszeit ist für viele Menschen schwierig.
Für einige ist diese Zeit durch die Pandemie besonders schwer. Anhaltende psychische Überforderungen mit den alltäglichen Pflichten können zum Burn-Out oder gar zu Depressionen führen. Der Beginn der Überforderung und die Auswirkungen sind schleichend.
Jede:r kann davon betroffen sein.
Wer Hilfe braucht kann sich unter folgenden Rufnummern melden:
Telefonseelsorge der Kirchen (die Mitarbeiter:innen erreichen Sie rund um die Uhr):
0800.111 0 111 und 0800.111 0 222
Auch ein Gespräch via Chat ist möglich. https://telefonseelsorge.de
Für Eltern und andere Erwachsene, die sich um Kinder sorgen:
0800.111 0 550
Für Kinder und Jugendliche:
116 111 oder 0800.111 0 333 (tägl. von 14 bis 20 Uhr)
https://nummergegenkummer.de.
Hilfetelefon sexueller Missbrauch:
0800.22 55 530
Soforthilfe nach Vergewaltigung ohne Anzeigenpflicht:
https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de
Initiative der „Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt und Koordinierungsstelle der Hessischen Frauennotrufe“: +49 69 – 70 94 94
Muslimisches Seelsorge-Telefon:
030.44 35 09 821 (tägl. 24 Stunden)
Einige sprechen hier auch türkisch.
http://www.mutes.de/home.html
Gewalt gegen Männer | WEISSER RING e.V.:
116 006 (tägl. 7 – 22 Uhr)
„Sei stark, hol dir Hilfe.“
https://weisser-ring.de
Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention:
Eine Übersicht aller telefonischer, regionaler, Online- und Mail-Beratungsangebote in Deutschland gibt es unter https://suizidprophylaxe.de
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Im gesetzlichen Auftrag kostenlose, neutrale und anonyme Beratung zu gesundheitlichen, gesundheitsrechtlichen und gesundheitssozialen Fragen.
Beratung Deutsch:
0800.0117722 (gebührenfrei aus allen Netzen)
Montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr
Samstags keine Beratung
Beratung Türkisch:
0800.0117723 (gebührenfrei aus allen Netzen)
Montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr
Samstags keine Beratung
Beratung Russisch:
0800.0117724 (gebührenfrei aus allen Netzen)
Montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr
Samstags keine Beratung
Beratung Arabisch:
0800.0117725 (gebührenfrei aus allen Netzen)
Dienstag von 11:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr
Covid-19-Arzneimittelkits in El Salvador
Jeder Bürger in El Salvador (Mittelamerika) bekommt bei Bedarf von der Regierung ein „Anti-Covid-19-Kit“ kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Kit enthält:
- Paracetamol (schmerzlindernd und fiebersenkend)
- Acetylsalicylsäure (schmerzlindernd, fiebersenkend, entzündungshemmend, sowie ein Blutplättchen-Hemmer zur Vorbeugung von Blutgerinnseln)
- Loratadin (Antihistaminikum)
- Ivermectin (für Menschen gegen Parasitenbefall)
- Azithromycin (Antibiotikum)
- Vitamin C (500mg)
- Vitamin D (2000 IE)
- Zink (50mg)
- Elektrolyte (Mineralien)
Dieses Programm wird wohl ebenfalls in Guatemala und Bolivien umgesetzt.
Das höchst erfolgreiche, aber heftig umstrittenes Medikament Ivermectin zur Prophylaxe und Frühbehandlung von Covid wurde zunächst gegen Parasiten und dann sehr erfolgreich gegen Malaria eingesetzt.
„Ivermectin, das bisher einzige zugelassene „Endektozid“, das gegen äußere wie innere Parasiten wirksam ist, könnte in Hochendemie-Ländern helfen, die Malaria einzudämmen. Eine Studie in „Lancet Infectious Diseases“ (2017; doi: 10.1016/S1473-3099(18)30163-4) zeigt, dass die Behandlung von Malariapatienten, sollten sie erneut gestochen werden, auch die Moskitos abtötet.“
Quelle: aerzteblatt.de
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen – eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit – ist das deutsche Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel.
Das Paul-Ehrlich-Institut ist u.a. zuständig für die wissenschaftliche Beratung, die Forschung sowie für die Zulassung und staatliche Chargenfreigabe von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln.
Das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) am PEI – 2021 errichtet – soll zu einer koordinierten Vorsorge und Bekämpfung zukünftiger Pandemien in Deutschland und weltweit beitragen.
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die biomedizinische Leitforschungseinrichtung der deutschen Bundesregierung zur öffentlichen Gesundheitspflege.
Das Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten – selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit – hat den Hauptsitz im Berliner Ortsteil Wedding.
Die „Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut“ ist eine ehrenamtliche, politisch und weltanschaulich unabhängige, derzeit 18-köpfige Expertengruppe in Berlin.
Die Kommission beschäftigt sich mit den gesundheitspolitisch wichtigen Fragen zu Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten in Forschung und Praxis und gibt entsprechende Empfehlungen (u.a. den jeweils gültigen Impfkalender) heraus, die in der Regel jährlich im Epidemiologischen Bulletin des RKI veröffentlicht werden.
Die „Europäische Arzneimittel-Agentur – EMA“ (englisch: European Medicines Agency) mit Sitz in Amsterdam ist für die Beurteilung und Überwachung von Arzneimitteln, wie folgt, zuständig.
- Beratende Funktionen und Corporate Governance
- Unterstützung der Forschung und Entwicklung zu Humanarzneimitteln
- Beurteilung von Humanarzneimitteln
- Verfahrensmanagement und Business Support
- Inspektion und Pharmakovigilanz (fortlaufende Überwachung der Sicherheit von bereits in der EU zugelassenen Arzneimitteln)
- Tierarzneimittel
- Stakeholder und Kommunikation
- Informationstechnologie
- Verwaltungsaufgaben
Die Weltgesundheitsorganisation (englisch World Health Organization, kurz WHO) in Genf, mit 194 Mitgliedsstaaten, koordiniert das internationale öffentliche Gesundheitswesen.
Ihr obliegt die Verwirklichung des bestmöglichen Gesundheitsniveaus bei allen Menschen und die Bekämpfung von Erkrankungen mit besonderem Schwerpunkt auf Infektionskrankheiten sowie Förderung der allgemeinen Gesundheit der Menschen weltweit.
Corona-Tote im Verhältnis zur Bevölkerung Gesamtzahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Deutschland nach Alter im Verhältnis zur Bevölkerung
1) Altersstruktur der Bevölkerung in Deutschland zum 31.12.2019 – Veröffentlicht: Juni 2020 (statista)
2) 89% der Corona-Toten waren im Alter 70+ (Gesamtzahlen der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Deutschland nach Alter); Stand: 26.01.2021; Quelle: Robert-Koch-Institut via statista
Quellen
Sonderauswertung zu Sterbefallzahlen: https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges…
Reports des DIVI-Intensivregisters: https://www.intensivregister.de/#/akt…
Fallzahlen in Deutschland: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N…
Filmaufnahmen
Der Vortrag wurde am 11.08.2021 in Jüterbog bei Berlin von https://filmingforchange.net aufgenommen und bearbeitet.
Antikörper nach SARS-CoV-2-Infektion – Paul-Ehrlich-Institut (21.01.2022)
Die von PEI publizierten Daten können helfen, die Antikörpertests gezielter einzusetzen und SARS-CoV-2-Antikörperbefunde in der täglichen diagnostischen Arbeit richtig zu interpretiert. Zudem können diese einen Beitrag dazu leisten, die Dauer eines möglichen Immunschutzes gegen SARS-CoV-2 zu bestimmen.
Paul-Ehrlich-Institut (21.01.2022)
03 / 2022
Das Paul-Ehrlich-Institut hat in Zusammenarbeit mit der Universität Frankfurt am Main die Langzeit-Antikörperreaktion nach SARS-CoV-2-Infektion bei 828 Personen mit verschiedenen COVID-19-Schweregraden untersucht. Gemessen wurden bindende Antikörper gegen unterschiedliche SARS-CoV-2-Zielantigene, neutralisierende Antikörper und die Stärke der Antikörperbindung (Antikörperavidität). Sensitivität, Kinetik und Dauer des Antikörpernachweises waren abhängig von detektierter Antikörperklasse, Testdesign, Zielantigen des Anti-SARS-CoV-2-Antikörpertests sowie von Antikörperavidität und COVID-19-Schweregrad. Über die Ergebnisse berichtet das Journal of Clinical Virology, Onlineausgabe vom 4.12.2021.
…
Antikörper konnten dabei über mehr als 430 Tage nach der Infektion nachgewiesen werden, ohne dass ein Endpunkt absehbar war.“
Das gelte auch für das Virus neutralisierende Antikörper, deren Nachweis jedoch nicht so durch die derzeit eingesetzten Antikörpertests möglich sei. Diese konzentrierten sich nur auf bestimmte – mit der Zeit in ihrer Zahl abfallenden – Antikörper. Das aber sei nicht allein relevant. Somit wird offenbar die Immunität momentan falsch bestimmt oder falsch interpretiert.
Es besteht nach einer Infektion keine sterile Immunität, aber ein Immun-Gedächtnis. Anders formuliert: nach einer Infektion kann man weiterhin erkranken, dies aber meist weniger schwer. Das Immun-Gedächtnis sorgt auch bei veränderten Varianten der Viren für eine bessere Abwehrreaktion.
Generell gilt bei jeder Impfung: Den Körper zu schonen und ihn nicht übermäßig zu belasten.
Eine Impfung ist für jedes Immunsystem eine Herausforderung. Die körperliche Abwehr setzt sich mit einer Infektion – wenn auch mit einer milderen Variante – auseinander und entwickelt Antikörper. Beim erneuten Eindringen von Erregern verhindern diese die Infektion.
In der Regel sollten schon eine Woche vor der Impfung starke Anstrengungen vermieden werden, damit der Körper bei der Impfung nicht zu aufgeputscht ist und sich optimal mit dem Impfstoff nach der Impfung auseinandersetzen kann. Die Energie und Kraft können sich somit auf das Immunsystem konzentrieren, das den Impfstoff verarbeiten und Antikörper erstellen muss. Am Tag einer Impfung sollten weder Sport gemacht noch andere für den Körper starke Anstrengungen unternommen werden.
Außerdem braucht der Körper zur Verarbeitung des Impfstoffes Zeit.
Die bewährte Faustregel nach einer Impfung drei Wochen starke Anstrengungen und intensiven Sport zu meiden, wurde mit der Impfkampagne Ende 2020 um Corona auf eine Woche reduziert und soll nun – Anfang 2022 – wieder drei Wochen betragen.
Sport, Sauna und alles was dem Körper und somit dem Immunsystem Kraft zur Abwehrbildung nimmt, ist in den drei Wochen nach der Impfung kontraindikativ.
Kontraindikation
Wenn das Immunsystem schon mit der Abwehr gegen vorhandene Infektionen zu kämpfen hat, ist von einer Impfung dringend abzuraten.
Allgemein gilt: Eine Überforderung des Immunsystems kann zu Komplikationen führen.
Sport während einer Erkältung oder zu früh danach
Selbst während einer leichten Erkältung ist Sport ein Tabu und sollte bis zur gänzlichen Genesung – komplett symptomfrei – gemieden werden.
Wer zu früh nach einer Erkältung oder einem grippalen Infekt mit dem Training beginnt, kann erhebliche gesundheitliche Schäden riskieren.
Nicht nur eine Verschlimmerung der Symptome und ein verzögerter Heilungsprozess können dadurch verursacht werden, sondern auch eine akute Bronchitis oder eine Lungenentzündung können sich daraus ergeben. Einige Viren können außerdem eine Herzmuskelentzündung (Myokarditis) oder Herzbeutelentzündung (Perikarditis) auslösen.
Das kann wiederum zu Herzrhythmusstörungen, Herzschwäche oder in seltenen Fällen auch zu einem plötzlichen Herztod führen.
Dr. med. Josef Thoma, Kardiologe, über die Myokarditis: „Es ist die Krankheit, die ich am allerwenigsten haben möchte …“ Mit dem YouTube-Video „Die Entzündung des Herzmuskels“* verdeutlicht er einfach und anschaulich wieso er das so sieht.
* Sie werden hier über ein neues Tab auf YouTube weitergeleitet.
Register für Todesfälle im Sport
In der 2012 erstellten Online-Datenbank „Register für Todesfälle im Sport“ der Deutschen Fußball Liga (DFL) werden plötzliche Todesfälle erfasst, die im zeitlichen Zusammenhang mit sportlicher Aktivität stehen.
Dieses Register steht tatsächlich allen Freizeit-, Amateur- und Profisportlern zur Verfügung. Die gesammelten Daten sollen Aufschluss über die Ursachen der plötzlichen Herztode geben und somit Leben retten.
Auch Fälle, in denen ein plötzlicher Herzstillstand überlebt wurde, sollen registriert werden. Das ist nicht nur von großem wissenschaftlichem Interesse, sondern kann auch helfen, andere Sportler vor einem solchen Schicksal zu bewahren.
Anhand eines anonymen Fragebogens können unter www.scd-deutschland.de (scd = „sudden cardiac death”, plötzlicher Herztod) Angaben zu den Umständen des plötzlichen Todes beziehungsweise Herzstillstandes beim Sport gemacht werden.
Definition: Impfkomplikation [Pschyrembel]
„Seltene, über normale Impfreaktion oder Impfkrankheit hinausgehende, schwerwiegende, behandlungsbedürftige Erkrankung nach Schutzimpfung, beispielsweise Fieberkrampf und anaphylaktische Reaktionen. In seltenen Fällen entstehen bleibende Schäden (Impfschaden). Impfkomplikationen werden verursacht durch das Impfantigen, andere im Impfstoff enthaltene Stoffe oder fehlerhafte Impftechnik. Es besteht Meldepflicht an das Gesundheitsamt.
…
Bei Verdacht auf Impfkomplikation:
- genaue Untersuchung und Dokumentation
- bei Bedarf Überweisung an Spezialabteilung und Asservierung von Untersuchungsmaterial (Blut, Stuhl, Liquor cerebrospinalis u. a.)
- bereits bei Verdacht verpflichtende Meldung beim Gesundheitsamt (Infektionsschutzgesetz § 6).“
Quelle: Pschyrembel online
Pschyrembel® (Klinisches Wörterbuch und Standardwerk der Medizin) ist das Nachschlagewerk für alle medizinischen Fragen. Die praxisrelevanten Aspekte in verschiedenen Fachgebieten finden im klinischen Alltag, beim Studium, für die Erstellung und das Verständnis von Gutachten und Berichten ihre Anwendung.
Corona-Impfreaktionen und -Impfschäden
Wie im Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert, ist ein Impfschaden „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“.
Die 10 häufigsten vorrübergehenden Impfreaktionen:
- Kopfschmerzen
- Ermüdung
- Schmerzen an der Einstichstelle
- Örtliche Reaktion (Hautrötung, Juckreiz etc.)
- Fieber
- Schüttelfrost
- Muskelschmerzen
- Grippeähnliche Erkrankung
- Schwindelgefühl
- Unwohlsein
Zu den vorrübergehenden Impfreaktionen wird derzeit auch die Zyklusveränderungen bei Frauen gezählt.
Während ein Impfschaden die Gesundheit der Betroffenen langfristig und schwerwiegend beeinträchtigt und der/die Betroffene in einem Krankenhaus behandelt werden muss.
- Thrombosen / Hirnvenenthrombosen
- Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Pericarditis)
- Gesichtslähmungen
Verzögerte Impfreaktion bei BionTech/Pfizer und Moderna
Das Paul-Ehrlich-Institut beschreibt die unter dem COVID-Arm bekannten Nebenwirkungen und Symptome folgendermaßen: Der sogenannte COVID-Arm umfasst eine verzögerte Lokalreaktion, zu der auch verzögerte Hautreaktionen zählen.
Bei Corona-Impfung mit BionTech und Moderna können späte Nebenwirkungen – hauptsächlich nach 2. Dosis – auftreten.
Behörde warnt vor diesen 3 Symptomen
- Brustschmerzen
- Kurzatmigkeit
- Herzflattern
die auf eine Myokarditis oder Perikarditis hinweisen können.
Impfkomplikationen – Nebenwirkungen melden
Plötzlich aufgetretene Symptome nach der Impfung können durchaus mit der Impfung im Zusammenhang stehen und sollten gemeldet werden.
Bisweilen werden lediglich 1-10% der Nebenwirkungen und Todesfälle beim Paul-Ehrlich-Institut gemeldet.
Beschwichtigende Reaktionen von Ärzten, dass eine beobachtete Reaktion nach der Impfung nicht im Zusammenhang mit der Impfung stehen könne, hält viele davon ab diese wichtigen Beobachtungen zu melden. Dadurch entsteht ein verfälschtes Bild über die Verträglichkeit der Impfung.
Zeitnahe Maßnahmen können somit nicht in Kraft treten, weswegen dann wiederum Impfkomplikationen bei anderen Menschen nicht verhindert werden können.
Die Meldungen über Impfkomplikationen können allerdings auch ohne einen Arzt von den Angehörigen und/oder den betroffenen Personen selbst – entweder online oder analog über das Meldeformular – beim Paul-Ehrlich-Institut vorgenommen werden.
Weitere Adressen:
- unabhängig, auch anonym
meldestelle(ät)mwgfd.de - Register für Kinder und Jugendliche mit Verdacht auf Myokarditis
kontakt(ät)mykke.de
Gewährung von Versorgung wegen Impfschäden
Die Anträge auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – auch Hinterbliebene von Geschädigten können Leistungen erhalten – lauten:
- Antrag auf Gewährung von Versorgung wegen Impfschäden nach §§ 60 ff Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Antrag auf Gewährung von Hinterbliebenenversorgung nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Sie finden die Antragsvorlagen auf den Websiten des jeweiligen zuständigen Landesamtes. Der Antrag auf Versorgung aufgrund eines Impfschadens muss schriftlich erfolgen.
In Hessen und Rheinland-Pfalz können Sie sich an folgende Adressen wenden:
- Hessen: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda – Versorgungsamt – Washingtonallee 2, 36041 Fulda, Tel.: 0661.62 07-307, Internet
Antragsformular (nach §§ 60 ff IfSG): analog - Rheinland-Pfalz: Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Rheinland-Pfalz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz – Rheinallee 97-101, 55118 Mainz, Tel.: 06131.967-0
Impfschäden Versorgung online beantragen
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales – Berlin – hat bezüglich dieser Anträge folgendes im Internet publiziert:
„Wer im Rahmen der Corona-Impfverordnung mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff geimpft wird, hat im Falle eines Impfschadens einen Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
…
Liegt als Folge eines Impfschadens eine vorübergehende gesundheitliche Schädigung vor (nicht länger als 6 Monate), die folgenlos abheilt, haben die Geschädigten keinen Anspruch auf laufende Entschädigungsleistungen.
Die Geschädigten weisen die Impfung mit dem Eintrag in den Impfpass oder mit einer anderen Impfbescheinigung nach.
Somit besteht für Menschen, deren Gesundheitsstörung als Impfschaden anerkannt ist, die also aufgrund dieser Schutzimpfung einen Gesundheitsschaden erleiden, unter Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) im Bedarfsfall Anspruch auf
- Versorgung mit Hilfsmitteln
- Heil- und Krankenbehandlung
- Pflegekosten
- laufende Geldleistungen
- Fürsorgeleistungen
Die Höhe der Geldleistungen bemisst sich am Grad der Schädigungsfolgen (GdS). Der Anspruch auf eine monatliche Rente beginnt bei einem GdS von 30. Diese sogenannte Grundrente wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Sollte der/die Betroffene aufgrund des Gesundheitsschadens nicht mehr in der Lage sein, einen Beruf auszuüben, wird geprüft, ob ein Berufsschadensausgleich zusteht.
Unter Fürsorgeleistungen fallen auch Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des Sozialgesetzbuches Teil 9 (SGB IX).
Soweit diese Leistungen aufgrund der Schädigung erbracht werden, erfolgt dies grundsätzlich ohne Einsatz von Einkommen und Vermögen. Bei Leistungen aus diesem Bereich, die nicht schädigungsbedingt erbracht werden, sind jedoch das Einkommen und Vermögen des Berechtigten (unter Berücksichtigung der entsprechenden Freibeträge und Schongrenzen) anzurechnen.“
Quelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales – Berlin
Integrative Therapie des Post-COVID und Post-Vac Syndroms in der Spezialklinik Neukirchen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen
… „Aufgrund der positiven Therapieerfahrungen sowohl bei Post-Covid als auch bei PostVac Syndrom, übernehmen alle Krankenkassen Deutschlands und Österreichs die Kosten für eine 3-4wöchige stationäre Therapie in der Spezialklinik Neukirchen.“ … So wird es in diesem Schreiben (pdf) kommuniziert.
Kontaktdaten:
spezialklinik-neukirchen.de
09947-28-102 oder
09976-209-100
Klinikleitung: Assoc. Prof. Dr. John Ionescu
Weitere Informationen hierzu:
Corona Impfschaden Hilfe CORIH
Hier können Sie selbst überprüfen, welche Krankheitsbilder in den vergangenen Monaten bei den Versicherten zugenommen haben. Gehören Ihre Symptome dazu?
Sie leiden unter neu aufgetretenen Symptomen, z.B.
- starke Schmerzen, Kribbeln in den Armen oder Beinen
- Taubheitsgefühle oder Sehprobleme
- Herzrasen, Herzstolpern oder ein Engegefühl in der Brust
- Schwindel oder Kopfschmerzen
die Sie vor einer Corona-Infektion bzw. vor der Corona-Impfung nicht hatten?
Beschwerden nach einer COVID-19 Impfung?
Covid-19 Impfschaden erkennen, melden und Hilfe erhalten. Alle neu aufgetretenen Symptome oder Krankheitserscheinungen Ihres Körpers oder sich deutlich verschlechternde Symptome einer früheren Erkrankung – auch Monate nach der Impfung – können auf einen Impfschaden hindeuten.
Was kann der MBV leisten?
Der Medizinischer BehandlungsVerbund (MBV) ist der Vermittler zu einem Netzwerk von Ärzten und kompetenten Behandlern, die auf die Therapie von Impf- und COVID-Folgen spezialisiert sind.
Bundesministerium der Justiz | Bundesamt für Justiz
Definition „Bundesministerium der Justiz“:
„Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist innerhalb der Bundesregierung hauptverantwortlich („federführend“) für besonders traditionsreiche Bereiche des Rechts, die vielfach einen unmittelbaren Bezug haben zum Alltag der Menschen. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht.“
Definition „Bundesamt für Justiz“:
„Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz.“
Erstellte Verordnungen bzgl. Corona (im Internet publiziert):
„Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie“:
- Eingangsformel
- § 1 Zweck der Verordnung und Begriffsbestimmungen
- § 2 Beschaffung und Abgabe durch Behörden des Bundes
- § 3 Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz und der Arzneimittelhandelsverordnung zur Beschaffung und Abgabe gemäß § 2
- § 4 Weitere Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz, von der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung und der Arzneimittel-Härtefall-Verordnung sowie Anordnung von Maßnahmen
- § 4a Ausnahmen vom Heilmittelwerbegesetz
- § 5 Ausnahmen vom Transfusionsgesetz
- § 6 Ausnahmen von der AMG-Kostenverordnung
- § 7 Ausnahmen von der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz
- § 8 Ausnahmen von der GCP-Verordnung
- § 9 Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen im Kontext der COVID-19-Bedrohung
- § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Bundesministerium für Gesundheit
Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung-MedBVSV
„Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie“
Die Verordnung ermöglicht die zentrale Beschaffung von Produkten des medizinischen Bedarfs durch die Bundesregierung zur Versorgung der Bevölkerung während der Corona-Epidemie. Zu den Produkten des medizinischen Bedarfs zählen u.a. Arzneimittel, Medizinprodukte, Labordiagnostika, persönliche Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel.
Zudem sorgen die geplanten Regelungen dafür, dass dringend benötigte Arzneimittel sowie Schutzausrüstung möglichst schnell in der Versorgung eingesetzt werden können.
Die „Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie“ wird voraussichtlich in Kürze in Kraft treten.
Ausnahmeregelungen vom Arzneimittelrecht sehen unter anderem vor, dass im Ausland beschaffte Arzneimittel auch ohne deutschsprachige Kennzeichnung und Packungsbeilage in die Versorgung gebracht werden können. Zudem können Verfahren der Zulassung und der klinischen Prüfung unter Einhaltung sicherheits- und qualitätsrelevanter Aspekte beschleunigt werden.
In Deutschland dürfen pauschal auch solche Schutzausrüstungsgegenstände angeboten werden, die US-amerikanische, kanadische, japanische oder australische Standards erfüllen. Das ist möglich, weil diese Sicherheits- und Qualitätsanforderungen mit denen der EU vergleichbar sind.
Damit mehr Menschen Blut und Plasma spenden können, können u.a. die Altersgrenzen auf 17 bis 70 Jahre ausgeweitet werden. Bislang liegen sie bei 18 bis 68 Jahren. Wer an Grippe oder an grippeähnlichen Symptomen erkrankt ist, muss eine 14-tägige Wartezeit nach Verschwinden der Symptome einhalten, bevor eine Blutspende möglich ist. Das Paul-Ehrlich-Institut beobachtet und bewertet die Entwicklung der COVID-19-Pandemie und kann getroffene Vorgaben zur Spende entsprechend anpassen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Derzeitige Änderungen sowie weitere geplante Änderungen sind hier gelistet:
https://www.buzer.de/gesetz/7031/l.htm